Was ist das Sonntagsfahrverbot für LKW-Fahrer? Was sind Ferienfahrverbote für LKW-Fahrer?
Fahrverbot an Sonn- und Ferientagen für LKW-Fahrer – Keine Fahrten von 0 bis 22 Uhr
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf deutschen Straßen fahren. Das Verbot soll Straßen im Wochenendreiseverkehr entlasten, den Lärm an diesen Tagen reduzieren und den LKW-Fahrern die Ruhepausen ermöglichen.
Während an bestimmten Tagen wie Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, am ersten und zweiten Weihnachtstag bundesweit ein einheitliches LKW-Fahrverbot gilt, gibt es Bundesländer, in denen an weiteren Tagen ein Feiertags-Fahrverbot existiert. So gibt es Bundesländer, in denen LKWs auch an Feiertagen wie Fronleichnam, am Reformationstag oder Allerheiligen ein Feiertagsfahrverbot haben. Aktuelle Informationen zu Feiertagsfahrverbote findet man auf der Website vom Bundesamt für Güterverkehr.
LKW-Fahrverbot in den Sommerferien? In Deutschland gilt ein LKW-Fahrverbot an jedem Samstag in den Ferien. Wann und wo gilt das Ferienfahrverbot?
Das Ferienfahrverbot ist auch als Samstagsfahrverbot bekannt. Es gilt an jedem Samstag im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August immer von 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends. Es handelt sich um ein Fahrverbot für LKW ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen und mit Anhänger, welche zum geschäftsmäßigem Transport von Gütern eingesetzt werden. So soll der Andrang auf den deutschen Autobahnen und Bundesstraßen in den Sommerferien verringert und das Reisen für PKW-Fahrer erleichtert werden. Das LKW-Ferienfahrverbot gilt auf bestimmten Streckenabschnitten wie zum Beispiel auf Autobahnen und Bundesstraßen, die für den Reiseverkehr wichtig sind. Ausnahmen für LKWs mit Frischeprodukten oder Einsatzfahrzeugen gibt es natürlich auch hier. Vom 1. September bis 30. Juni gilt für LKWs kein Fahrverbot an Samstagen.
Wer ist vom LKW-Fahrverbot ausgenommen?
Es gibt Ausnahmefälle für LKW, die das Fahrverbot in den Ferien ignorieren können. Ausgenommen sind zum Beispiel LKW, die leicht verderbliche Waren wie Milchprodukte oder Fleisch, frische Fische, Obst und Gemüse transportieren. Auch für folgende Fahrzeuge gibt es Ausnahmen:
- Fahrzeuge für den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles
- Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz
- öffentlicher Straßendienst
- Fahrzeuge der Bundeswehr
Was passiert, wenn das LKW-Fahrverbot nicht eingehalten wird?
Wenn LKW-Fahrer des Güterverkehrs an Sonntagen, Feiertagen oder auch an Samstagen in den Ferien trotzdem fahren, drohen ihnen Strafen. Ein Mißachten und somit Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und diese können mit Bußgeldern bis zu 2000 € geahndet werden. Zuständig für die Überwachung und Durchführung ist das jeweilige Bundesland.
LKW Sonntagsfahrverbot und Corona
Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt laut Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen auf dem gesamten deutschen Straßennetz in der Zeit von 0 bis 22 Uhr für LKW im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Angesichts der Corona-Pandemie wurde bis zum 30. Juni 2021 das Lkw-Fahrverbot ausgesetzt. Derzeit ist es noch nicht klar, ob die Ausnahmeregelung verlängert wird. Auf der Website vom Bundesamt für Güterverkehr findest du immer aktuelle Informationen zur Lage.
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